Eine nach Barley (1978, S.65) unverwechselbare „Allgemeinerscheinung“ der sozialen Organisation ist die soziale Schichtung. Darunter wird allgemein eine Struktur verstanden, die die Rangunterschiede einer Gesellschaft festlegt. Gesellschaften unterscheiden sich zum Teil erheblich hinsichtlich ihrer Haltung gegenüber solchen Rangunterschieden. Generell lassen sich zwei Formen im gesellschaftlichen Umgang hiermit und somit zwei unterschiedliche Typen von Gesellschaft unterscheiden: (1.) Gesellschaften die es nicht ermöglichen, die soziale Schicht zu wechseln, wie z.B. die indische Kastengesellschaft oder Feudalgesellschaften; diese Gesellschaftsform wird als „geschlossen“ (ebenda, S.65) bezeichnet. Dem gegenüber steht (2.) die „offene“ Form von Gesellschaft, in der zumindest theoretisch jedes Mitglied jede gesellschaftliche Ebene erreichen kann, sofern die Leistungsanforderungen erfüllt werden. Die Soziologie hat zur Analyse sozialer Ungleichheit zwei Konzepte entwickelt: - Das Klassen-Konzept nach Karl Marx identifiziert Klassen- bzw. Soziallagen durch die Zugehörigkeit zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Arbeiter. - Das später entwickelte Schichtungsmodell nach Theodor Geiger unterscheidet sich im Wesentlichen durch eine stärkere Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Gruppen in verschiedene Schichten. Gemeinsam sind beiden Modellen die Merkmale, nach denen Schicht- bzw. Klassenzugehörigkeiten bestimmt werden. Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Voraussetzung, dass Menschen, die in ähnlichen Klassen- oder Soziallagen leben, ähnliche Erfahrungen machen. Es kommt zu spezifizierten Ausprägungen des Denkens, der Vorstellungswelt und der Mentalität. Die so spezifizierten Ausprägungen vollziehen sich nach dem Prinzip der Wahrscheinlichkeit, d.h. - wider dem allgemein als verifiziert geltenden Prinzip der Zwangsläufig von spezifischer Bewusstseinsbildung („Das Sein bestimmt das Bewußtsein“) - lässt sich eine spezifische Ausprägung nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit annehmen. Marx spricht von einem „Klassenbewußtsein“, Bourdieu hat in seinem sozio-kulturellen Ansatz hierzu den Begriff des „Klassenhabitus“ geprägt, während Geiger von einem „Schichtbewußtsein“ ausgeht.