Das deutsche Arbeitsrecht ist bis auf den heutigen Tag nicht einheitlich kodifiziert. Die Gründe hierfür sind mannigfacher Natur, nicht zuletzt spielte die wechselvolle deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert hierfür eine wesentliche Rolle. Trotzdem ist die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch keine Idee dieser Tage, sondern im Gegenteil reichen die Wurzeln dieser Programmatik bis zum Übergang vom kaiserlichen Deutschland zur ersten deutschen Republik zurück. In den Tagen, in denen „die Macht im Staate (…) buchstäblich auf der Straße lag“ (Wahsner, Roderich, Arbeitsrecht unter'm Hakenkreuz, Baden-Baden 1994, S. 22) wurden entscheidende Fortschritte in der Entwicklung des deutschen Arbeitsrechts erzielt, allem voran die verfassungsrechtliche Kodifizierung der Koalitionsfreiheit im Art. 159 WRV, dessen Bedeutung entsprechend sich diese Arbeit, nach einem Überblick über die historische Entwicklung des Arbeitsrechts bis zur Entstehung der Weimarer Reichsverfassung und deren wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen, weitestgehend widmen wird.