Am 10. Mai 1940 wurde Holland und Belgien von Hitlers Truppen angegriffen, bald danach am 14. Juni marschierte die Wehrmacht in Paris ein, was eine Massenflucht der vor allem jüdischen Bevölkerung in den Süden des Landes verursachte. Nach dem Blitzkrieg 1940 gegen Brigadegeneral Charles de Gaulle wurde der frühere Botschafter in Spanien, Marschall Philippe Pétain durch das französische Parlament als französischer Staatspräsident bestätigt. Am 17. Juni gab Pétain seine Verhandlungsbereitschaft mit Hitler und die Waffenstillstandsbedingungen bekannt. Ziel der Kollaboration mit den Deutschen Besatzern war es, den Handlungsspielraum durch vorauseilenden Gehorsam zu erweitern. Ein Bestandteil des Waffenstillstandvertrages war die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, wobei anfangs „nur“ die ausländischen und neueingewanderten Juden betroffen waren. Der antijüdische Vernichtungsprozess in Frankreich war demnach ein Produkt des deutschfranzösischen Waffenstillstandes. Die ideologisch-politische Zusammenarbeit bedingte außerdem die Teilung Frankreichs in eine besetzte und eine unbesetzte Zone. Die nördlichen Teile und das Gebiet entlang der Atlantikküste stand unter deutscher Verwaltung, während der südliche Abschnitt unter französischer Kontrolle blieb. In der besetzten Zone lag die oberste Gewalt beim Militärbefehlshaber, dessen Anordnungen von der französischen Verwaltung ausgeführt wurden. Der ideologische Hintergrund für die Abänderung der Verfassung Frankreichs und somit die Auflösung einer rational konzipierten Gesellschaft mit rechtlich definierten vertragsmäßigen Beziehungen war das Streben nach einem „gesunden Volkskörper“ der neuen Regierung, was den Ausschluss sogenannter antinationaler Elemente erforderte. Die Internierung von Ausländern, insbesondere ausländischer Juden, Kommunisten und Freimaurern, die als „innere Feinde“ galten, wurde als politisches Ziel definiert. Als „ausländische Feinde“ galten jüdische Flüchtlinge, die in den zwanziger Jahren aus Polen, Russland, Rumänien und später aus Nazideutschland geflohen sind, ebenso spanische Flüchtlinge sowie deutsche und österreichische Antifaschisten. Zu diesen „wirklichen“ Ausländern kamen Kategorien, die das Regime selbst schuf, vor allem die neuen Staatenlosen, die im Anschluss an die Revision der Einbürgerungen gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1927 ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. [...]